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Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2024

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Gesetzentwurf

Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf für ein „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vorgestellt. Mit der Gesetzesinitiative sollen Teile aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Die Entlastungen für die Wirtschaft sollen sich bis 2029 auf € 11,3 Mrd. summieren.

Die geplanten Maßnahmen im Einzelnen

Geplant sind unter anderem verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für betrieblich genutzte Elektroautos. Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug) für ihr Unternehmen anschaffen, sollen im Kaufjahr 75 % der Kosten von der Steuer absetzen können. Im ersten Folgejahr sollen dann noch 10 % und im zweiten und dritten Folgejahr jeweils 5 %, im vierten Folgejahr 3 % und im fünften Folgejahr 2 % abgeschrieben werden können. Die Neuregelung soll für Anschaffungen nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 gelten. Darüber hinaus sollen die Steuerregelungen für Elektroautos als Dienstwagen attraktiver werden. Der höchstzulässige Bruttolistenpreis für die Inanspruchnahme der Steuerprivilegien für Elektrofahrzeuge soll von aktuell
€ 70.000,00 auf € 100.000,00 angehoben werden.

„Booster“-Sonderabschreibungen

Der im Koalitionsvertrag bereits angekündigte „Investitions-Booster“ soll nun umgesetzt werden. Unternehmen, die in bewegliches Anlagevermögen investieren, sollen eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Anschaffungsjahr und in den beiden Folgejahren (2025-2027) in Anspruch nehmen können. Die Neuregelung soll für Investitionen ab dem 1.7.2025 und vor dem 1.1.2028 gelten.

Körperschaftsteuer

Nach dem Auslaufen des Boosters soll ab 2028 die Körperschaftsteuer von derzeit 15 % um einen Prozentpunkt pro Jahr sinken. Am Ende – im Jahr 2032 – soll der Körperschaftsteuersatz auf 10 % herabgesenkt werden. Für die Personengesellschaften soll es Steuererleichterungen über den Thesaurierungssteuersatz geben. Dem Gesetzentwurf muss – da die zu erwartenden Steuerausfälle auch die Länder betrifft – der Bundesrat zustimmen.

Stand: 24. Juni 2025

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Erscheinungsdatum:

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