Seitenbereiche

Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften

Weitere Artikel der Ausgabe Juli 2025:

Foto: E-Auto wird aufgeladen im Hintergrund zwei Kinder

Investitionssofortprogramm

Neue Bundesregierung plant Steuerentlastungen für die Wirtschaft

Foto: Sparschwein

Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften

BFH-Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Werbungskostenabzugsverbots bei Kapitaleinkünften

Foto: Holzfiguren in einer Reihe, eine hat ein ausgeschnittenes Kind

Neue Schutzfristen bei Fehlgeburten

Neuerungen aus dem Mutterschutzanpassungsgesetz

Foto: Wohnblock

Sonderabschreibung nach § 7b EStG sichern

Finanzgericht Köln verneint Sonderabschreibung bei Abriss und Neubau

Foto: Alte Dame auf Bank und Pflegerin

Mit Pflegeleistungen Erbschaftsteuer mindern

Pflegepauschbetrag oder tatsächliche Pflegeleistungen erwerbsmindernd berücksichtigen

Foto: Handwerker vor Werkbank

Handwerkerleistungen für Schweiz-Immobilien

Finanzgericht Köln bejaht Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen in einem Haushalt in der ...

Foto: Textausschnitt Pfändung

Pfändungsschutz für Schuldner

Neue Pfändungsfreigrenzen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Foto: Figuren auf Münzstapel

Unterhaltsleistungen

Neuregelung aus dem Jahressteuergesetz 2024

© Samon - stock.adobe.com

Werbungskosten

Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 wurde der Werbungskostenabzug für Kapitaleinkünfte auf den Sparer-Pauschbetrag von aktuell € 1.000,00 bzw. € 2.000,00 bei Zusammenveranlagung beschränkt (§ 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz (EStG). Zu diesem generellen Werbungskostenabzugsverbot bestanden verfassungsrechtliche Bedenken. Diese hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt mit Beschluss vom 8.4.2025 VIII B 79/24 beseitigt.

Werbungskostenabzugsverbot verfassungsgemäß

Der BFH hält die Abzugsbeschränkung der Aufwendungen auf den Sparer-Pauschbetrag für verfassungsgemäß. Das Gericht sieht die pauschale Abzugsbeschränkung auch dann als „grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässige typisierende Regelung“, wenn die tatsächlichen Werbungskosten (im Streitfall Vermögensverwaltergebühren) deutlich über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.

Vermögensverwaltergebühren versus All-In-Fee

Unberührt von dem Beschluss bleibt die Möglichkeit der Minderung der steuerpflichtigen Kapitalerträge um Transaktionskostenanteile bei sogenannten All-In-Fees. Die Finanzverwaltung lässt hier pauschal einen Kostenanteil von 50 % zu (BMF-Schreiben vom 19.5.2022 - IV C 1 - S 2252/19/10003 :009). Im Unterschied zu den klagegegenständlichen Vermögensverwaltergebühren, enthalten All-In-Fees auch sämtliche Ankaufs- und Verkaufspesen für die im Rahmen der Vermögensverwaltung ge- und verkauften Wertpapiere. Ankaufs- und Verkaufspesen sind keine Werbungskosten, sondern den Gewinn mindernde Anschaffungsnebenkosten bzw. Veräußerungskosten.

Stand: 24. Juni 2025

Bild: Samon - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.